FAQ-Details

Ist eine Rezeptausstellung rückwirkend möglich?

Im Kassenarztrecht gilt die Regelung, dass der verordnete Arzt aufgrund seiner Einschätzung und Untersuchung die Notwendigkeit einer Leistung (Medikament, Hilfsmittel, Heilmittel) feststellen muss. Diese Feststellung muss natürlich vor Beginn der Leistung erfolgen. Die Ausstellung in der Verordnung im Nachhinein ist somit ausgeschlossen. Wir bitten daher alle Patienten stets vor Inanspruchnahme einer Leistung (Rezept, Hilfsmittel wie Einlagen, Bandagen o.ä. und Heilmittel wie Physiotherapie) bei uns telefonisch um eine Verordnung anzufragen. Sie ersparen somit Ihnen und uns unnötigen Mehraufwand.

Zuletzt aktualisiert am 23. Dezember 2021 von Florian Eglseder.

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